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Versicherung und Schadenabwicklung: Reinhard Kocznar
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Wie war das, Herr E.P.?Unterstützung im Schadenfall StrafbefehlDer Geschäftsführer einer Elektrofirma informierte mich, dass einer seiner Monteure nach einem Verkehrsunfall einen Strafbefehl erhalten hatte. Ich ließ mir den Strafbefehl faxen und rief die Richterin an, die ihn ausgestellt hatte. Der Unfall war geringfügig, die Sachlage eindeutig, der Schaden von der Versicherung prompt bezahlt worden, sagte ich, wozu der Strafbefehl? Die Geschädigte hat nichts bekommen, erwiderte die Richterin. Es gibt keine offene Forderung, sagte ich, und die Richterin, das sei ihr gleichgültig. Ich versprach, mich darum zu kümmern und holte die Akte hervor. Die Geschädigte trug eine Halskrause. Der nächste Anruf galt dem Schadenreferenten. Ich nannte die Schadennummer und sagte 'Halskrause'. Bieten Sie 20 - 30.000 (Schilling) an, war die Antwort. Die Geschädigte war über meinen Anruf überrascht. Sie arbeite freiwillig beim Roten Kreuz, sagte sie, da sehe sie ganz andere Dinge. Für die paar Tage mit der Schanzkrawatte brauche sie wirklich nichts und hatte auch nichts verlangt. Ich bat sie, 20.000 zu nehmen, denn sonst bekomme der Unfallgegner ein Strafverfahren. Sie fragte ungläubig, ob das mein Ernst sei und akzeptierte, nachdem ich ihr die Sachlage erklärt hatte. Die Summe wurde überwiesen und der Strafbefehl aufgehoben.
NB: Die Halskrause ist inzwischen aus der Mode gekommen. Der Monteur wäre damals bestraft worden, ohne dass die Geschädigte auch nur etwas davon erfahren hätte oder zu einer Entschädigung gekommen wäre.
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