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Versicherung und Schadenabwicklung: Reinhard Kocznar
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Wie war das, Herr N.N.?Dienstvertrags-Rechtsschutz für Manager
Unser Geist muss alles vorhersehen, nicht nur das Übliche, sondern auch das
Mögliche...
Reinhard Kocznar: Rechts ran, Führerschein und Zulassung, bitte.
N.N.: Also bitte, ich trinke nicht, wenn ich fahre. Aber, allen Ernstes, mein ehemaliger Vorstandskollege hat Sie tatsächlich angerufen, um meinen Dienstwagen abzumelden? Reinhard Kocznar: Ich wollte es erst selbst nicht glauben, aber genau das verlangte er von mir. Ich hätte Ihre Autoversicherung kündigen und praktisch Ihr Fahrzeug einziehen sollen. N.N.: Das haben Sie aber nicht getan. Der Wagen stand mir laut Dienstvertrag auch nach meinem Ausscheiden zu. Reinhard Kocznar: Nicht einmal wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte, hätte ich mich dafür einspannen lassen. Allerdings hat mich die Bösartigkeit überrascht, mit der man auf Ihren Wechsel zu einer anderen Firma reagiert hat. N.N.: Das ging mir auch so, dabei bin ich gewiss kein Christkind. Meine ehemaligen Kollegen gingen mit einer bemerkenswerten Kombination aus Einfallsreichtum und Tatkraft zu Werke. Das war mir bislang in der täglichen Arbeit nicht aufgefallen. Reinhard Kocznar: Ja, wenn es nichts vorzuwerfen gibt, dann muss man eben etwas hervor holen und kreativ neu interpretieren. N.N.: Im Rückblick klingt das so harmlos. Wenn man aber laufend mit neuen Vorwürfen, Klagen und Schadenersatzansprüchen konfrontiert ist, dann zehrt das an den Nerven. Es kostet auch ziemlich viel Zeit und Energie. Reinhard Kocznar: Das ist ja der Zweck der Sache. Man belastet einen Menschen so, dass er seine Arbeit nicht mehr richtig ausüben kann. Über allem schwebt die ständige Drohung, dass der Gegner doch mit irgend etwas durchkommt. N.N.: Manchmal war es wirklich knapp. Man macht dann leicht einen Fehler, und so etwas wird im Management noch weniger verziehen wie sonst. Reinhard Kocznar: Sie haben aber die Nerven bewahrt und keinen gemacht, wie man es auch erwartet. Wenigstens um die Kosten der notwendigen Gegenmaßnahmen brauchten Sie nicht besorgt zu sein. N.N.: Die Kosten der Gegenmaßnahmen - die waren beträchtlich, und sie waren gedeckt. Bis dahin wusste ich nicht, dass man sich nicht auf die Abwehr beschränkt, sondern unverzüglich selbst aktiv wird. Ich konnte einen spezialisierten Anwalt wählen und eigene Sachverständige beauftragen. Reinhard Kocznar: Genau darum geht es, man wartet nicht zu, sondern geht sofort in die Offensive. Auf die nächste Klageschrift zu warten verlängert nur die Zeit der Ungewissheit und erhöht die Chancen der Gegenseite. N.N.: Das war der Weg. Die Sache war auf diese Art nach überraschend kurzer Zeit zu Ende. Wir verglichen uns, ich hatte den Kopf wieder frei für meine eigentliche Aufgabe und es hat mich nichts gekostet. Reinhard Kocznar: Was man von Ihren Gegnern nicht sagen kann. Die haben Energie für einen nutzlosen Prozess vergeudet und suchen nun nach Begründungen für das hinaus geworfene Geld. Von dieser Seite haben Sie jetzt Ruhe. N.N.: Hoffen wir es. Wie war das übrigens mit der Vorsatzklausel? Reinhard Kocznar: In der "herkömmlichen" Rechtsschutzversicherung ist alles ausgeschlossen, was man nur vorsätzlich tun kann. Das ist an sich eine verständliche Einrichtung. N.N.: Klar, aber in meinem Fall wäre das schlecht gewesen, oder? Reinhard Kocznar: Ja, in solchen Fällen sind die Vorwürfe oft konstruiert. Man wirft Ihnen etwas vor, was nur vorsätzlich möglich ist, und schon ist die Deckung der Versicherung entfallen. Spezialisierte Verträge kehren dagegen vor. Sie haben die Deckung im Voraus und hätten sie erst rückwirkend verloren, wenn das Gericht auf Vorsatz erkannt hätte. N.N.: Wegen eines vorsätzlichen Delikts hätte ich mir keine Sorgen gemacht, so etwas tue ich nicht, und technisch haben Sie es erledigt, so wie ich es mir erwartet habe. |
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