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Checklist Unterversicherung

Unterversicherung - eine lästige Sache.

Im VersVG steht dazu: Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles (Unterversicherung), so haftet der Versicherer für den entstandenen Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert.

Sie können das ganz einfach im Voraus prüfen. Das gilt für die Sachversicherung, z.B. für Ihr Haus oder Ihren Wohnungsinhalt.

Entnehmen Sie die Versicherungssumme der Polizze, geben Sie einen bestimmten Schaden ein und schätzen sie den Wert des Hauses oder des Hausrates. Sie können ruhig ein wenig probieren.  

Sind Sie zufrieden? Das war keine Einweisung in Schadenabwicklung, die kann schon komplexer sein. Es ist aber ein wichtiger Aspekt, den Sie nicht außer Betracht lassen dürfen.

Wenn Versicherungssumme und der versicherte Wert nicht übereinstimmen, dann gibt es unvorhersehbare Ergebnisse. Die kann man aber bei einer Versicherung nicht brauchen.

Im Schadenfall (bei einem grösseren Schaden, nicht bei einer zerbrochenen Scheibe) lässt die Versicherung den Wert der versicherten Sachen (das Haus, den Wohnungsinhalt, die zerstörte Maschine etc.) von einem Sachverständigen schätzen. Was dabei heraus kommt, wird mit der Versicherungssumme verglichen.

Danach legen Sie Ihre Rechnung(en) vor. Was Sie dann dafür erhalten, wird so berechnet.

Versicherungssumme

Die steht in Ihrer Polizze und muss mit dem Versicherungswert übereinstimmen.

Versicherungswert

Hier geht es um den Wert der versicherten Sache, Ihres Hauses, Ihrer Wohnung etc.

Bei einer Neuwertversicherung, das ist meistens der Fall, ist dieser Wert der Betrag, den Sie für eine Neuanschaffung in der vorher bestehenden Ausführung bezahlen müssten.

Für Eigenheime und Wohnungsinhalt gibt es Richtlinien oder Checklisten. Betriebsgebäude lasse ich grundsätzlich von einem Sachverständigen schätzen.

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