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Spontanes

Es gibt die verschiedensten Anlässe, freudige und andere. Manche dieser anderen Anlässe führen auch zu Abschlüssen von Versicherungen. Man will nicht wieder erleben, in einem unerwarteten Streitfall keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Selten kommt dabei etwas Brauchbares heraus.

Ein klassisches Beispiel ist die Rechtsschutzversicherung, insbesondere im betrieblichen Bereich. Ich bin kein Freund von betrieblichen Rechtsschutzversicherungen. Richtig abgeschlossen ist sie unerträglich teuer und bietet meistens nicht das, was eigentlich gewünscht wurde.

Klassische Anlässe:

Der Anwaltsbrief

Zu spät, die Rechtsschutzversicherung bringt nichts mehr. Es handelt sich dabei um eine so genannte "Vorvertragliche" Sache. Die wird von der nun abzuschließenden Versicherung keinesfalls gedeckt. Auch eine nun etwa angebotene "Kulanzregelung" wegen eines Neuabschlusses wird nicht im Entferntesten die Kosten des Verfahrens decken.

Sie sollten aus so einem Anlass keinesfalls eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Kunde zahlt nicht

Ein klassisches Beispiel ist der Abschluss einer Versicherung, wenn ein Kunde nicht zahlt. Es gibt keinen besseren Anlass, um die Rechtsschutzversicherung gleich wieder zu vergessen.

  • Wenn es sich um Zufälle handelt und die Ausfälle gering sind, dann lassen Sie alles, wie es ist. Damit fahren Sie am billigsten.
  • Wenn sich Ausfälle häufen, ist die Versicherung keine gute Lösung, denn Schadenshäufigkeit ist der schnellste Weg zur Kündigung des Vertrages. Abgesehen davon, dass das ein Fall für das Inkassobüro ist, müsste man dann auch überlegen, was am Geschäftsmodell nicht stimmt.

Für große Summen gibt es die Kreditversicherung, und die besteht ohnehin darauf, die Projekte vorher anzusehen. Damit sind wir beim Kern der Sache, denn die Rechtsschutzversicherung ist in dieser Konstellation immer hinten dran und der Einfallsreichtum zahlungsunwilliger Kunden ist nahezu grenzenlos.

Die Firmen-Rechtsschutzversicherung kostet eine Menge (multiplizieren Sie auf jeden Fall die Jahresprämie mit 10, das ist die Laufzeit) und verschafft Ihnen nach langer Zeit gerichtlicher Auseinandersetzung einen Exekutionstitel. Der hilft, wenn es den säumigen Zahler noch gibt und er Geld hat.

Sollten die oben angeführten Fragen aber auf Gefahren hinweisen, dann ist eine Kreditversicherung das Richtige. Sie bringt Information über Ihre Kunden und hilft bei Ausfällen. Wenn Sie darüber mehr wissen wollen, dann klicken Sie hier.  

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